Sehr geehrte Landesversammlung der Republik Amanien. Die Regierung der Republik Amanien bringt folgenden Antrag in die Landesversammlung ein:
In Antwort auf:Gesetz zur Erlassung von Verordnungen in der Republik Amanien (VGA)
§ 1
Eine Landesverordnung ist eine durch die Landesregierung der Republik Amanien erlassene allgemeine Anordnung.
§ 2
Als Grundlage einer Verordnung dient ein Gesetz. Für das Handeln durch Rechtsverordnung gilt ein Gesetzesvorbehalt.
§ 3
Eine Verordnung wird durch den Ministerpräsident der Republik Amanien oder den zuständigen Minister der Öffentlichkeit kenntlich gemacht.
§ 4
Verordnungen gelten nicht rückwirkend.
§ 5
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Die Möglichkeit Verordnungen zu erlassen ist ein erprobtes Mittel um zeitnah und dynamisch auf Probleme reagieren zu können. Darum ist es an der Zeit dies auch in unserer geliebten Republik einzuführen. Ich bitte um Diskussion.
Zitat von Robert von Naier[quote]Gesetz zur Erlassung von Verordnungen in der Republik Amanien (VGA) § 1 Eine Landesverordnung ist eine durch die Landesregierung der Republik Amanien erlassene allgemeine Anordnung. § 2 Als Grundlage einer Verordnung dient ein Gesetz. Für das Handeln durch Rechtsverordnung gilt ein Gesetzesvorbehalt. § 3 Eine Verordnung wird durch den Ministerpräsident der Republik Amanien oder den zuständigen Minister der Öffentlichkeit kenntlich gemacht. § 4 Verordnungen gelten nicht rückwirkend. § 5 Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.