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Dieses Thema hat 5 Antworten
und wurde 372 mal aufgerufen
 Verfassung
Thomas Lechner Offline

Bundeskanzler a.D


Beiträge: 531

30.10.2006 10:33
Artikel 16 - Überleitungsbestimmungen Antworten

Artikel 16 - Überleitungsbestimmungen
[1] Die bereits vor dem Inkrafttreten dieser Verfassung bestellten Amtsträger führen Ihr Amt übergangsweise fort, bis das Amt gemäß den Regelungen dieser neuen Verfassung besetzt werden kann.
[2] Der alte Bundestag benennt einen Wahlleiter für die nach dieser Verfassung schnellstmöglich anstehenden Wahlen.
[3] Der Präsident des Bundestag leitet die erste konstituierende Sitzung des erstmals nach dieser verfassung gewählten Bundestags.
[4] Der Bundestag muss spätestens 3 Wochen nach Verkündung dieser verfassung neu gewählt worden sein


Sabrina Ford Offline

D

Beiträge: 22

30.10.2006 10:43
#2 RE: Artikel 16 - Überleitungsbestimmungen Antworten

Zitat von Thomas Lechner
Artikel 16 - Überleitungsbestimmungen
[1] Die bereits vor dem Inkrafttreten dieser Verfassung bestellten Amtsträger führen Ihr Amt übergangsweise fort, bis das Amt gemäß den Regelungen dieser neuen Verfassung besetzt werden kann.
[2] Der alte Bundestag benennt einen Wahlleiter für die nach dieser Verfassung schnellstmöglich anstehenden Wahlen.
[3] Der Präsident des Bundestag leitet die erste konstituierende Sitzung des erstmals nach dieser verfassung gewählten Bundestags.
[4] Der Bundestag muss spätestens 3 Wochen nach Verkündung dieser verfassung neu gewählt worden sein
Ist es denn notwendig den ganzen Bundestag neu zuwählen, nur weil man die Verfassung geändert hat?

Thomas Lechner Offline

Bundeskanzler a.D


Beiträge: 531

30.10.2006 11:23
#3 RE: Artikel 16 - Überleitungsbestimmungen Antworten

Zitat von Sabrina Ford
Zitat von Thomas Lechner
Artikel 16 - Überleitungsbestimmungen
[1] Die bereits vor dem Inkrafttreten dieser Verfassung bestellten Amtsträger führen Ihr Amt übergangsweise fort, bis das Amt gemäß den Regelungen dieser neuen Verfassung besetzt werden kann.
[2] Der alte Bundestag benennt einen Wahlleiter für die nach dieser Verfassung schnellstmöglich anstehenden Wahlen.
[3] Der Präsident des Bundestag leitet die erste konstituierende Sitzung des erstmals nach dieser verfassung gewählten Bundestags.
[4] Der Bundestag muss spätestens 3 Wochen nach Verkündung dieser verfassung neu gewählt worden sein
Ist es denn notwendig den ganzen Bundestag neu zuwählen, nur weil man die Verfassung geändert hat?
Der derzeitige Bundestag ist bis auf 2 Personen inaktiv, wieso sollten wir ihn dan nicht Neuwählen?

John F. Wennedy jr. Offline

Minister für Inneres, Minister für Wirtschaft, MdUA


Beiträge: 29

31.10.2006 10:55
#4 RE: Artikel 16 - Überleitungsbestimmungen Antworten
Was nützt uns ein Inaktiver, Geld verschlingender Bundestag?
Irgendwie waren alle Bundestage außer der erste inaktiv.

Wir könnten also genauso gut darauf verzichten!

Leonard Sonder Offline

MdB, Minister für Finanzen, MdUA


Beiträge: 51

31.10.2006 10:59
#5 RE: Artikel 16 - Überleitungsbestimmungen Antworten

Zitat von John F. Wennedy jr.
Was nützt uns ein Inaktiver, Geld verschlingender Bundestag?
Irgendwie waren alle Bundestage außer der erste inaktiv.
Wir könnten also genauso gut darauf verzichten!
Sehr richtig!

Sabrina Ford Offline

D

Beiträge: 22

31.10.2006 11:01
#6 RE: Artikel 16 - Überleitungsbestimmungen Antworten

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