In Antwort auf:Artikel 15 - Das Amtsgelöbnis [1] Der Bundespräsident, die Mitglieder der Bundesregierung, die MdB, die Bundesrichter sowie sämtliche anderen Staatsdiener Reichenaus leisten bei ihrem Amtsantritt ein Amtsgelöbnis. [2] Das Amtsgelöbnis muß in folgender Form vorgetragen werden: "Ich, schwöre hiermit, daß ich die Verfassung und die Gesetze der Republik wahre und in demokratischem Geiste verteidige, dem Lande ohne Eigennutz diene, die Rechte aller Bürger schütze und die mir übertragenen Aufgaben pflichtgemäß und gewissenhaft erfülle, werde." Der Eid kann durch eine beliebige religiöse Beteuerung erweitert werden.
In Antwort auf:Artikel 15 - Das Amtsgelöbnis [1] Der Bundespräsident, die Mitglieder der Bundesregierung, die MdB, die Bundesrichter sowie sämtliche anderen Staatsdiener Reichenaus leisten bei ihrem Amtsantritt ein Amtsgelöbnis. [2] Das Amtsgelöbnis muß in folgender Form vorgetragen werden: "Ich, schwöre hiermit, daß ich die Verfassung und die Gesetze der Republik wahre und in demokratischem Geiste verteidige, dem Lande ohne Eigennutz diene, die Rechte aller Bürger schütze und die mir übertragenen Aufgaben pflichtgemäß und gewissenhaft erfülle, werde." Der Eid kann durch eine beliebige religiöse Beteuerung erweitert werden.
Das gute alte Amtsgelöbnis ___________________________________________