§1 Dauer Eine Person die nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum der 4 Tage beträgt aktiv, also inaktiv ist, kann eine vom Administrator vollstreckte Sperrung folgen.
§2 Sperrung (1) Die Sperrzeit beträgt 10 Tage (2) Die Sperrung einer Id kann nur vom Bundeskanzler sowie vom Bundespräsidenten, veranlasst werden. (3) Der Administrator kann den Antrag der Sperrung einer Id verwerfen oder vollstrecken. (4) Der Administrator hat auch das Recht eigenhändig mit einer Sperrung zu reagieren.
§3 Bedingung / aktiv (1) Die Bedingungen einer aktiven Arbeit liegen hier bei mindestens 6 Beiträgen in 4 Tagen. (2) Bei Nichteinhaltung kann eine Sperrung folgen (§2)
§4 Urlaub (1) Der Urlaub für ein Jahr beträgt 50 Tage. (2) Der Urlaub muss mindestens 2 Tage vorher beantragt werden.
§5 Gesetzänderung Die Gesetzänderung kann nur durch den Bundeskanzler sowie Bundespräsidenten, mit mehrheitlicher Zustimmung des Parlaments vollzogen werden.
§6 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt nach seiner Verabschiedung in Kraft.
Aber Herr Senix ich bringe es nochmal auf den Punkt! Ich werde diesem Gesetz so wie es momentan ist niemals zustimmen.
1. Ist es Blödsin den Bürgern einen auf 50 Tage gesetzten Urlaub zu geben 2. Wer darf bestimmen wieviel man wann wo schreibt? 3. Wie soll das ganze Überprueft werden?