§1 Dauer Eine Person die nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum der 4 Tage beträgt aktiv, also inaktiv ist, kann eine vom Administrator vollstreckte Sperrung folgen.
§2 Sperrung (1) Die Sperrzeit beträgt 10 Tage (2) Die Sperrung einer Id kann nur vom Bundeskanzler sowie vom Bundespräsidenten, veranlasst werden. (3) Der Administrator kann den Antrag der Sperrung einer Id verwerfen oder vollstrecken. (4) Der Administrator hat auch das Recht eigenhändig mit einer Sperrung zu reagieren.
§3 Bedingung / aktiv (1) Die Bedingungen einer aktiven Arbeit liegen hier bei mindestens 6 Beiträgen in 4 Tagen. (2) Bei Nichteinhaltung kann eine Sperrung folgen (§2)
§4 Gesetzänderung Die Gesetzänderung kann nur durch den Bundeskanzler sowie Bundespräsidenten, mit mehrheitlicher Zustimmung des Parlaments vollzogen werden.
§5 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt nach seiner Verabschiedung in Kraft.
Findet meine volle Unterstützung, damals wurde nur eine abmachung zwischen Bundeskanzler Barzel und Bundespräsident Reichert getroffen, was ja irgendwie nicht geklappt hat.
In Antwort auf:§3 Bedingung / aktiv (1) Die Bedingungen einer aktiven Arbeit liegen hier bei mindestens 3 Beiträgen in 7 Tagen. (2) Bei Nichteinhaltung kann eine Sperrung folgen (§2)