Zitat von Christian von LauenburgEinen Inaktiven Bundestag aufzulösen ist in Ordnung aber eine aktive Regierung zum Rücktritt aufzufordern, nur weil man selbst mit seiner Gurkentruppe von Partei ins Kanzleramt möchte ist Staatschädigung! Können sie nicht noch die paar Tage/Wochen bis zur Bundestagswahl warten?
In der aktuellen Lage würde ich ihnen zustimmen. Doch wer kann sagen wie es ohne Parlament wäre?
Zitat von Sabrina FordEs gibt viele Staaten wo der Bundeskanzler vom Volk gewählt wird. Aber ich finden wenn jemand vom Volk gewählt werden sollte dann der Bundespräsident!
Bisher wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung gewählt, aber wenn es einmal keine Ministerpräsidenten gibt wird es problematisch, deshalb sollte man ihn eigentlich vom Volk wählen lassen. Bei der Bundeskanzler wahl sollte alles so bleiben wie es ist! Hat bisher ja auch gut geklappt *an die 4 Bundeskanzler denkt*
JA dem würde selbst ich zustimmen ! Dieses Amt ist einfach zu wichtig
Zitat von Thomas LechnerArtikel 16 - Überleitungsbestimmungen [1] Die bereits vor dem Inkrafttreten dieser Verfassung bestellten Amtsträger führen Ihr Amt übergangsweise fort, bis das Amt gemäß den Regelungen dieser neuen Verfassung besetzt werden kann. [2] Der alte Bundestag benennt einen Wahlleiter für die nach dieser Verfassung schnellstmöglich anstehenden Wahlen. [3] Der Präsident des Bundestag leitet die erste konstituierende Sitzung des erstmals nach dieser verfassung gewählten Bundestags. [4] Der Bundestag muss spätestens 3 Wochen nach Verkündung dieser verfassung neu gewählt worden sein
Ist es denn notwendig den ganzen Bundestag neu zuwählen, nur weil man die Verfassung geändert hat?